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Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnten für Sony Music Entertainment Germany GmbH/Sony BMG Music Entertainment wegen Urheberrechtsverletzung an dem geschützten Musikwerk Britney Spears - Blackout ab
wegen: Urheberrechtsverletzung in so genannten Tauschbörsen
Rechteinhaber: Sony Music Entertainment Germany GmbH/Sony BMG Music Entertainment Rechtsvertreter:
Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Die Sony Music Entertainment Germany GmbH/Sony BMG Music Entertainment
ließ durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung
aufgrund der Veröffentlichung des
urheberrechtlich geschützten Musikwerks Britney Spears - Blackout in peer-to-peer Netzwerken (z.B. Kademlia [Vuze, eMule], Gnutella [LimeWire, Gtk-Gnutella, Phex], Gnutella2 [Shareaza], FastTrack [Kazaa Lite K++], BitTorrent,
eKad, eDonkey, StealthNet, I2Phex, GNUnet, Freenet) Abmahnungen
aussprechen. Hintergrund war häufig die Behauptung es wäre in
einer Tauschbörse im Internet urheberrechtlich geschütztes
Repertoire unberechtigt zum download bzw. upload zur Verfügung gestellt worden.
Eine anwaltliche Begleitung dieser Angelegenheit ist äußerst sinnvoll, da die geforderte Unterlassungserklärung, welche eine Verpflichtung für 30 Jahre bedeutet, nicht ungeprüft und nur modifiziert unterzeichnet werden sollte. Vor diesem Hintergrund kann auch nicht empfohlen werden eine Standartvariante aus dem Internet zu verwenden. Auch um Folgeabmahnungen zu vermeiden und die Angelegenheit kurzfristig und möglichst kostengünstig zu erledigen, empfiehlt sich die Einholung eines kompetenten Rechtsrats. Häufig gelingt es entweder die Forderung abzuwehren oder das die Gegenseite zumindest auf einen Teil der geforderten Zahlung verzichtet.
Abgemahnt wurde eine Urheberrechtverletzung an folgendem Werk:
Britney
Spears - Blackout
(für weitere Informationen folgen Sie dem Link hinter dem roten Pfeil)
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