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Abmahnungen Sexsense: Only Blondes - PlayVision Media Group AGInformationen und Tipps bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung |
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Für Inhalt, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernehmen wir keine Gewähr. Die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk (auch firmierend unter c-Law GbR) mahnten für PlayVision Media Group AG wegen Urheberrechtsverletzung an dem geschützten Filmwerk Sexsense: Only Blondes abwegen: Urheberrechtsverletzung in so genannten TauschbörsenRechteinhaber: PlayVision Media Group AG
Die PlayVision Media Group AG
ließ durch die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk wegen Urheberrechtsverletzung
aufgrund der Veröffentlichung des urheberrechtlich geschützten
Filmwerks Sexsense: Only Blondes in peer-to-peer Netzwerken (z.B. Kademlia [Vuze, eMule], Gnutella [LimeWire, Gtk-Gnutella, Phex], Gnutella2 [Shareaza], FastTrack [Kazaa Lite K++], BitTorrent,
eKad, eDonkey, StealthNet, I2Phex, GNUnet, Freenet) Abmahnungen
aussprechen. Hintergrund war häufig die Behauptung es wäre in
einer Tauschbörse im Internet urheberrechtlich geschütztes
Repertoire unberechtigt zum download bzw. upload zur Verfügung gestellt worden. |
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just law Rechtsanwälte, Groner-Tor-Straße 8, 37073 Göttingen |