|
Für Inhalt, Vollständigkeit und Aktualität der
Informationen übernehmen wir keine Gewähr.
Die IP Burg Rechtsanwälte Dennis Sevriens und Sebastian Wolff-Marting mahnten für
Oxiles Media GmbH wegen Urheberrechtsverletzung an
dem geschützten Musikwerk King Orgasmus One - La Petite Mort 2 ab
wegen: Urheberrechtsverletzung in so genannten Tauschbörsen
Rechteinhaber: Oxiles Media GmbH
Rechtsvertreter: IP Burg Rechtsanwälte Dennis Sevriens und Sebastian Wolff-Marting
Die Oxiles Media GmbH ließ durch die IP Burg Rechtsanwälte Dennis Sevriens und Sebastian Wolff-Marting wegen Urheberrechtsverletzung aufgrund der Veröffentlichung des
urheberrechtlich geschützten Musikwerks King Orgasmus One - La Petite Mort 2 in peer-to-peer Netzwerken (z.B. Kademlia [Vuze, eMule], Gnutella [LimeWire, Gtk-Gnutella, Phex], Gnutella2 [Shareaza], FastTrack [Kazaa Lite K++], BitTorrent,
eKad, eDonkey, StealthNet, I2Phex, GNUnet, Freenet) Abmahnungen
aussprechen. Hintergrund war häufig die Behauptung es wäre in
einer Tauschbörse im Internet urheberrechtlich geschütztes
Repertoire unberechtigt zum download bzw. upload zur Verfügung gestellt worden.
Eine anwaltliche Begleitung dieser Angelegenheit ist äußerst sinnvoll, da die geforderte Unterlassungserklärung, welche eine Verpflichtung für 30 Jahre bedeutet, nicht ungeprüft und nur modifiziert unterzeichnet werden sollte. Vor diesem Hintergrund kann auch nicht empfohlen werden eine Standartvariante aus dem Internet zu verwenden. Auch um Folgeabmahnungen zu vermeiden und die Angelegenheit kurzfristig und möglichst kostengünstig zu erledigen, empfiehlt sich die Einholung eines kompetenten Rechtsrats. Häufig gelingt es entweder die Forderung abzuwehren oder das die Gegenseite zumindest auf einen Teil der geforderten Zahlung verzichtet.
Abgemahnt wurde eine Urheberrechtverletzung an folgendem Werk:
King Orgasmus One - La Petite Mort 2
(für weitere Informationen folgen Sie dem Link hinter dem roten Pfeil)
|