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Abmahnungen Rocky und seine Partyboys - Mick HaigInformationen und Tipps bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung |
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Für Inhalt, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernehmen wir keine Gewähr. Die Rechtsanwälte Schutt und Waetke mahnten für Mick Haig Deutschland Productions e.K. wegen Urheberrechtsverletzung an dem geschützten Filmwerk Rocky und seine Partyboys abwegen: Urheberrechtsverletzung in so genannten TauschbörsenRechteinhaber: Mick Haig Deutschland Productions e.K.
Die Mick Haig Deutschland Productions e.K.ließ durch die
Rechtsanwälte Schutt und Waetke wegen Urheberrechtsverletzung
aufgrund der Veröffentlichung des urheberrechtlich geschützten
Filmwerks
Rocky und seine Partyboys in peer-to-peer Netzwerken (z.B. Kademlia [Vuze, eMule], Gnutella [LimeWire, Gtk-Gnutella, Phex], Gnutella2 [Shareaza], FastTrack [Kazaa Lite K++], BitTorrent,
eKad, eDonkey, StealthNet, I2Phex, GNUnet, Freenet) Abmahnungen
aussprechen. Hintergrund war häufig die Behauptung es wäre in
einer Tauschbörse im Internet urheberrechtlich geschütztes
Repertoire unberechtigt zum download bzw. upload zur Verfügung gestellt worden. |
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just law Rechtsanwälte, Groner-Tor-Straße 8, 37073 Göttingen |