Für Inhalt, Vollständigkeit und Aktualität der
Informationen übernehmen wir keine Gewähr.
Die U + C Rechtsanwälte mahnten für INO GmbH
wegen
Urheberrechtsverletzung an dem geschützten Filmwerk Strassenmädchen 1 ab
wegen: Urheberrechtsverletzung in so genannten Tauschbörsen
Rechteinhaber: INO GmbH
Rechtsvertreter: U + C Rechtsanwälte
Die INO GmbH ließ durch die U + C Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung
aufgrund der Veröffentlichung des
urheberrechtlichen geschützten Fimwerks Strassenmädchen 1 in peer-to-peer Netzwerken (z.B. Kademlia [Vuze, eMule], Gnutella [LimeWire, Gtk-Gnutella, Phex], Gnutella2 [Shareaza], FastTrack [Kazaa Lite K++], BitTorrent,
eKad, eDonkey, StealthNet, I2Phex, GNUnet, Freenet) Abmahnungen
aussprechen. Hintergrund war häufig die Behauptung es wäre in
einer Tauschbörse im Internet urheberrechtlich geschütztes
Repertoire unberechtigt zum download bzw. upload zur Verfügung gestellt worden.
Eine anwaltliche Begleitung dieser Angelegenheit ist äußerst sinnvoll, da die geforderte Unterlassungserklärung, welche eine Verpflichtung für 30 Jahre bedeutet, nicht ungeprüft und nur modifiziert unterzeichnet werden sollte. Vor diesem Hintergrund kann auch nicht empfohlen werden eine Standartvariante aus dem Internet zu verwenden. Auch um Folgeabmahnungen zu vermeiden und die Angelegenheit kurzfristig und möglichst kostengünstig zu erledigen, empfiehlt sich die Einholung eines kompetenten Rechtsrats. Häufig gelingt es entweder die Forderung abzuwehren oder das die Gegenseite zumindest auf einen Teil der geforderten Zahlung verzichtet.
Abgemahnt wurde eine Urheberrechtverletzung an folgendem Werk:
Strassenmädchen 1
(für weitere Informationen folgen Sie dem Link hinter dem roten Pfeil)
|