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Abmahnungen So Blonde - Zurück auf die Insel - dtp entertainment AGInformationen und Tipps bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung |
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Für Inhalt, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernehmen wir keine Gewähr. Die Rechtsanwälte Schutt und Waetke mahnten für dtp entertainment AG wegen Urheberrechtsverletzung an der geschützten Software So Blonde - Zurück auf die Insel abwegen: Urheberrechtsverletzung in so genannten TauschbörsenRechteinhaber: dtp entertainment AG
Die dtp entertainment AG ließ durch die
Rechtsanwälte Schutt und Waetke wegen Urheberrechtsverletzung
aufgrund der Veröffentlichung der urheberrechtlich geschützten Software
So Blonde - Zurück auf die Insel in peer-to-peer Netzwerken (z.B. Kademlia [Vuze, eMule], Gnutella [LimeWire, Gtk-Gnutella, Phex], Gnutella2 [Shareaza], FastTrack [Kazaa Lite K++], BitTorrent,
eKad, eDonkey, StealthNet, I2Phex, GNUnet, Freenet) Abmahnungen
aussprechen. Hintergrund war häufig die Behauptung es wäre in
einer Tauschbörse im Internet urheberrechtlich geschütztes
Repertoire unberechtigt zum download bzw. upload zur Verfügung gestellt worden. |
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just law Rechtsanwälte, Groner-Tor-Straße 8, 37073 Göttingen |