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Abmahnungen Frei.Wild - Hart am Wind - DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH (seit Februar 2013 unter FDUDM2 GmbH)Informationen und Tipps bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung |
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Für Inhalt, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernehmen wir keine Gewähr. Der Rechtsanwalt Graf von Westphalen mahnte für DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH (seit Februar 2013 unter FDUDM2 GmbH) wegen Urheberrechtsverletzung an dem geschützen Musikwerk Frei.Wild - Hart am Wind abwegen: Urheberrechtsverletzung in so genannten TauschbörsenRechteinhaber: DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler
Medien mbH (seit Februar 2013 unter FDUDM2 GmbH)
Die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien
mbH (seit Februar 2013 unter FDUDM2 GmbH) ließ durch den Rechtsanwalt Graf von Westphalen wegen
Urheberrechtsverletzung aufgrund der Veröffentlichung des
urheberrechtlich geschützten Musikwerks Frei.Wild - Hart am Wind in peer-to-peer Netzwerken (z.B. Kademlia [Vuze, eMule], Gnutella [LimeWire, Gtk-Gnutella, Phex], Gnutella2 [Shareaza], FastTrack [Kazaa Lite K++], BitTorrent,
eKad, eDonkey, StealthNet, I2Phex, GNUnet, Freenet) Abmahnungen
aussprechen. Hintergrund war häufig die Behauptung es wäre in
einer Tauschbörse im Internet urheberrechtlich geschütztes
Repertoire unberechtigt zum download bzw. upload zur Verfügung gestellt worden. |
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just law Rechtsanwälte, Groner-Tor-Straße 8, 37073 Göttingen |